Den Begriff der kollektiven Kompetenz lese ich zum ersten Mal bei Brüsemeister. Er bezieht sich nicht auf die Kompetenz eines Individuums, sondern auf das Ergebnis durch kollektive Abstimmung und kollektive Handlungsfähigkeit der verschiedenen AkteurInnen im Mehrebenensystem Schule, wodurch auch die Qualität der Schule gesteigert werden soll. Die Educational Governanceforschung fördert hingegen zu Tage, dass sich diese kollektive Kompetenz an der antagonistischen Kooperation zwischen der professionellen Gemeinschaft der LehrerInnen und der Bildungspolitik bricht, in die nach Brüsemeister ein tiefgreifendes Nichtverstehen eingelagert ist:
«Es ist aus Sicht der Lehrkräfte überhaupt nicht einsichtig, was Berichtssysteme, die systematisierte Folgeerscheinungen ermöglichen sollen, mit ihrem Unterricht zu tun haben; denn in ihm gibt es keine systematischen Entscheidungen im dem Sinne, dass an dokumentierte frühere Entscheidungen angebunden wird, sondern es muss flexibel – angesichts einer Verantwortung gegenüber variablen Reaktionen von Schülern, die nicht dokumentiert sind, – situativ reagiert werden» (Brüsemeister, 2010, 143).
Was an LehrerInnen als Veränderungsresistenz, oftmals gar als Eigenwilligkeit und Sperrigkeit gegenüber Neuerungen kritisiert wird, erscheint hier als systemeigene, sinnvolle Handlungslogik und damit in einem ganz anderen Licht. Und es stellt sich mir die Frage, wie LehrerInnen damit umgehen, wenn Kompetenzen bei SchülerInnen durch den Aufbau von externen Evaluationsinstanzen an ihnen vorbei erfasst werden…